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Zweifamilienhaus mit ausgebautem Spitzboden

Gumpener Straße 9, 64385 Laudenau, Hessen

Versteigerung in 81 Tagen

Verkehrswert

237.000 €

Termin

27. Januar 2027

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

237.000€

Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
118.500165.900

Im ersten Termin: Unter 118.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 165.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

27. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Erbacher Straße 47, Saal 128

Aktenzeichen

0021 K 0021/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 20. Januar 2027

  • 23.700 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 27. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Michelstadt in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %9.960 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %830 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %498 €
Summe Nebenkosten11.288 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

177.288 €

166.000 € Kaufpreis + 11.288 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.700 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.416 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Grundstücksfläche

681 m²

Baujahr

1968

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

64385 Laudenau

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus am südlichen Ortsrand von Laudenau, einem Ortsteil von Reichelsheim im Odenwald, direkt neben einer Bushaltestelle der Linie 15 gelegen. Das Gebäude wurde 1968 errichtet, 1992 aufgestockt und hat zwei Geschosse plus ausgebautes Dachgeschoss und Spitzboden, ist aber nicht unterkellert. Der Gutachter stuft die Lage als einfache Wohnlage in sehr ländlich geprägter Umgebung ein.

Im Erdgeschoss liegen Lager- und Heizräume sowie eine nutzbare Garage, im ersten Obergeschoss eine Wohnung mit Wohnzimmer, Küche, Schlaf- und Gästezimmer. Das Dachgeschoss ist ähnlich aufgeteilt, der Spitzboden ist laut Eigentümer zu Wohnzwecken ausgebaut, seine Genehmigung ist jedoch ungeklärt. Das erste Obergeschoss ist eigengenutzt, Dachgeschoss und Spitzboden stehen leer.

Da der Eigentümer keine Innenbesichtigung zuließ, ist der Zustand nur von außen beurteilt: Die Ölheizung ist alt und beheizt Dachgeschoss und Spitzboden derzeit nicht, die Holzfenster sind überaltert und an zwei Balkonen fehlen die Geländerstäbe. Wer investiert, findet Potenzial in der Vermietung der leerstehenden Geschosse, muss aber mit Investitionen rechnen.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 4 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 4 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau, nicht unterkellert. Holzfenster, nach Augenschein überaltert.

Befunde des Gutachters · 4 Befunde

  • Heizung
  • Fassade
  • Innenausbau
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.