26683 Saterland, Niedersachsen
Verkehrswert
630.000 €
Termin
3. Dezember 2026
11:00 Uhr
630.000€
Im ersten Termin: Unter 315.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 441.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg, Saal 6
Aktenzeichen
0009 K 0036/2022
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 26. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
466.578 €
441.000 € Kaufpreis + 25.578 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 22.359 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebautes Grundstück
Grundstücksfläche
73.917 m²
Ort
26683 Sedelsberg
Unbebaute landwirtschaftliche Nutzfläche in der Gemarkung Scharrel im Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen. Das Flurstück 17/2 der Flur 43 ist vollumfänglich als Ackerland genutzt und derzeit verpachtet.
Der Pachtvertrag läuft bis 31.12.2022 und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, kann aber jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Das Flurstück ist einzeln wie auch gemeinsam mit anderen Flächen vermarktbar, die Marktgängigkeit wird als sehr gut eingestuft.
Eine Bebauung ist nicht vorhanden. Der Bodenwert beträgt 628.294 Euro bei einem Ansatz von 8,50 EUR/m².
Auctia Pro
unbebaute landwirtschaftliche Nutzfläche
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.