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Biogasanlage mit Nebengebäude

26169 Friesoythe, Niedersachsen

Versteigert wird: das Erbbaurecht, nicht das Grundstück selbst

Versteigerung in 68 Tagen

Verkehrswert

52.400 €

Termin

15. Januar 2027

09:00 Uhr

Verkehrswert

52.400€

Wertgrenzen
50 %70 %
26.20036.680

Im ersten Termin: Unter 26.200 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 36.680 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

15. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg, Saal 6

Aktenzeichen

0009 K 0029/2023

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 8. Januar 2027

  • 5.240 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 15. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Cloppenburg in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %1.850 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %185 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %111 €
Summe Nebenkosten2.146 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

39.146 €

37.000 € Kaufpreis + 2.146 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.240 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.876 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Biogasanlage

Grundstücksfläche

7.147 m²

Baujahr

2008

Ort

26169 Kampe

Objektbeschreibung

Biogasanlage mit Technikgebäude, Fermenter, Gärrestesilo und Vorgrube auf einem Erbbaurecht bei Altenoythe im Landkreis Cloppenburg. Die Gebäude werden auf das Jahr 2008 datiert, das Getreidesilo auf 2009. Die Zufahrt zur Anlage führt über ein benachbartes Flurstück.

Die Anlage erscheint nicht mehr in Betrieb und wird ohne nachhaltige wirtschaftliche Nutzung eingeschätzt. Aussagen zu Betriebsbereitschaft, BHKW und Rührwerken sind nicht möglich, da keine Innenbesichtigung erfolgte.

Die Abdeckung des Gärrestesilos ist eingebrochen und nur provisorisch mit einer Plane zugedeckt, aus dem Gärrestlager wachsen Bäume. Das Flurstück ist bis auf einen kleinen Bereich im westlichen Teil vollständig gepflastert.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten, als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Bei dem Objekt handelt es sich um die Baulichkeiten einer Biogasanlage, welche im Rahmen eines Erbbaurechts errichtet worden sind. Die Biogasanlage ist augenscheinlich nicht mehr in Betrieb. Mangels notwendiger Auskünfte und mangels einer möglichen Innenbesichtigung können keine Aussagen über das Vorhandensein von zum Betrieb einer Biogasanlage notwendiger technischer Ausstattung, deren Funktionsfähigkeit sowie der möglichen Fortführung der Nutzung als Biogasanlage gemacht werden.

Das Objekt ist lediglich über benachbarte Flurstücke zu erreichen. Diese Flurstücke liegen an den öffentlich zugänglichen Straßen "Barßeler Straße" und "Taubenweg".

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Das Gebäude ist augenscheinlich nicht unterkellert.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.