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Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus, einseitig angebaut

Hauptstraße 119, 52441 Körrenzig, Nordrhein-Westfalen

Versteigert wird: ein Anteil am Objekt, keine abgegrenzte Einheit

Versteigerung in 31 Tagen

Verkehrswert

115.000 €

Termin

9. Dezember 2026

08:45 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

115.000€

Im Vergleich: 59 % unter dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
57.50080.500

Im ersten Termin: Unter 57.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 80.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

9. Dezember 2026 · 08:45 Uhr

Versteigerungsort

1. Etage, Sitzungssaal 1.06, Wilhelmstr. 15, 52428 Jülich

Aktenzeichen

0007 K 0016/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 11.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 08:45 Uhr
  • Amtsgericht Jülich in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %5.265 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %405 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %243 €
Summe Nebenkosten5.913 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

86.913 €

81.000 € Kaufpreis + 5.913 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung11.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.107 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

52441 Körrenzig

Objektbeschreibung

Altes, einseitig angebautes Einfamilienhaus in zentraler Ortslage von Linnich-Körrenzig, auf einem Grundstück von 811 m². Das zweigeschossige Gebäude stammt vermutlich aus der Zeit um oder vor 1920 und ist teilweise unterkellert.

Nach Kenntnisstand bewohnen die Antragsgegnerin und ihr Sohn das Haus, Mieter sind nicht bekannt. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, die Besichtigung erfolgte nur vom öffentlichen Verkehrsraum aus.

Der Allgemeinzustand gilt als sehr mäßig bis teilweise schlecht, erhebliche Risse im Außenmauerwerk deuten auf Setzungen hin. Dem Gebäude wird kein signifikanter Restwert zugewiesen, der Verkehrswert ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Endenergieverbrauch
  • Weitere Eckdaten: Grundstücksanteil und 3 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Altes, einseitig angebautes Einfamilienhaus in 52441 Linnich-Körrenzig, Hauptstr. 119, Ortslage. Schlechter Allgemeinzustand mit erheblichen Rissbildungen im Aussenmauerwerk. Es hat keine Innenbesichtigung durch Sachverständigen stattgefunden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Schlecht

Der Gutachter beschreibt den Allgemeinzustand als sehr mäßig bis teilweise schlecht und vernachlässigt.

Bauweise

Massivbau, einseitig angebaut und vermutlich teilweise unterkellert mit Gewölbekeller. Ältere Holzfenster mit Doppelverglasung.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Fassade (2)
  • Innenausbau
  • Dach
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.