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Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus

Buchhagen 4, 57439 Repe, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 75 Tagen

Verkehrswert

79.500 €

Termin

21. Januar 2027

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

79.500€

Im Vergleich: 72 % unter dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
39.75055.650

Im ersten Termin: Unter 39.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 55.650 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

21. Januar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal 042, Bruchstr. 32, 57462 Olpe

Aktenzeichen

0012 K 0003/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 14. Januar 2027

  • 7.950 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 21. Januar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Olpe in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %3.640 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %280 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %168 €
Summe Nebenkosten4.088 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

60.088 €

56.000 € Kaufpreis + 4.088 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung7.950 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.839 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

133 m²

Preis je m²

598 €

Grundstücksfläche

1.253 m²

Baujahr

ca. 1890

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

57439 Repe

Objektbeschreibung

Eingeschossiges, vollunterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden im Ortsteil Repe von Attendorn, einer ländlichen Lage mit Wohnbebauung. Das Gebäude stammt laut Gutachten aus dem Baujahr ca. 1890, eine Bushaltestelle liegt rund 100 m entfernt.

Das Erdgeschoss und das Dachgeschoss verfügen jeweils über ein Bad mit Badewanne, Waschbecken und WC, im Keller befindet sich ein WC. Die Grundrissgestaltung ist kleinteilig und wenig funktional, teilweise liegen Räume gefangen. Das Gebäude dient laut Gutachten zu Wohnzwecken, mietvertragliche Bindungen bestehen nach Aussage des Eigentümers nicht.

Der Gutachter stellt einen massiven Wasserschaden im Erdgeschoss und Dachgeschoss fest, dazu kommen Frostschäden an der Eingangstreppe und ein Kamin mit Rissen. Die Zwischensparrendämmung ist abgängig, und die Marktfähigkeit schätzt er aufgrund von Alter und Zustand als nicht gut ein.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Eingeschossiges, vollunterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden

Ursprungsbaujahr ca. 1890, Wohnfläche: ca. 133 m² , Nutzfläche: ca. 70 m² (Keller)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Gebäude aus Mauerwerk oder Fachwerk, vollunterkellert. Satteldach mit Dachsteinen aus Beton. Überwiegend Holzfenster, doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Innenausbau (2)
  • Dach (2)
  • Fassade
  • Keller

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.