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Sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte

Mesterfeld 15, 57462 Oberveischede, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 33 Tagen

Verkehrswert

178.000 €

Termin

10. Dezember 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

178.000€

Im Vergleich: 37 % unter dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
89.000124.600

Im ersten Termin: Unter 89.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 124.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal 042, Bruchstr. 32, 57462 Olpe

Aktenzeichen

0012 K 0003/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 17.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Olpe in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %8.125 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %625 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %375 €
Summe Nebenkosten9.125 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

134.125 €

125.000 € Kaufpreis + 9.125 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung17.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.338 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

137 m²

Preis je m²

1.299 €

Grundstücksfläche

373 m²

Baujahr

1999

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

57462 Oberveischede

Objektbeschreibung

Einseitig angebaute Einfamilien-Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1999 am Ortsrand von Oberveischede bei Olpe, rund 10 km vom Ortszentrum Olpe entfernt. Das Gebäude liegt in mittlerer Wohnlage, ist eingeschossig, nicht unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss, die Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar.

Das Gebäude umfasst eine Wohnung mit Gäste-WC und Bad. Das Grundstück ist am Wertermittlungsstichtag vermietet, die tatsächliche Nettokaltmiete von 702 € im Monat liegt unter dem marktüblichen Niveau.

Der Gutachter stellt einen Feuchtigkeitsschaden im Erdgeschoss fest, das Gebäude gilt als sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Hinzu kommen eine noch nicht fertiggestellte Elektroinstallation, die instand zu setzende Eingangsüberdachung und der Außenputz, der saniert werden muss.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 10 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 3 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
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Amtliche Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einer Einfamilien-Doppelhaushälfte bebautem Grundstück.

Eingeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss; einseitig angebaut.

Baujahr: 1999. Die Wohnfläche beträgt rd. 137 m²;

Das Gebäude ist sanierungs- und modernisierungsbedürftig.

Ansprechpartner der Gläubigerin: Frau Achilles, Tel. 05151/18 4259

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Kunststofffenster mit Wärmedämmverglasung.

Befunde des Gutachters · 10 Befunde

  • Innenausbau (4)
  • Keller
  • Fassade (3)
  • Heizung
  • Elektro

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.