Zur Karte

Mehrfamilienhaus (5 WE) mit Garagen

Salvatorweg 8, 93336 Altmannstein-Steinsdorf, Bayern

Versteigerung in 71 Tagen

Verkehrswert

780.000 €

Termin

18. Januar 2027

14:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

780.000€

Im Vergleich: 42 % über dem mittleren Verkehrswert der 23 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (550.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
390.000546.000

Im ersten Termin: Unter 390.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 546.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. Januar 2027 · 14:00 Uhr

Versteigerungsort

Sitzungssaal I des Arbeitsgerichts in der Proviantstr. 5a in Ingolstadt

Aktenzeichen

K 0009/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 11. Januar 2027

  • 78.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 18. Januar 2027

  • 14:00 Uhr
  • Amtsgericht Ingolstadt in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %19.110 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.730 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.638 €
Summe Nebenkosten23.478 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

569.478 €

546.000 € Kaufpreis + 23.478 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung78.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 27.682 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Wohnfläche

407 m²

Preis je m²

1.916 €

Grundstücksfläche

1.405 m²

Baujahr

1973

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

93336 Altmannstein-Steinsdorf

Objektbeschreibung

Mehrfamilienhaus mit Garagen in Altmannstein im Gemeindeteil Steinsdorf, mit einem Bushaltepunkt in rund 200 m Entfernung. Das Haus wurde um 1973 errichtet, 1976 angebaut und 1977 im Anbau umgebaut, es besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss.

Insgesamt gibt es fünf Wohnungen, dazu kommen Keller, Dachboden, Waschküche und drei Garagen. Das Objekt ist nur zum Teil vermietet: Für zwei Wohnungen haben die Mieter Nettomieten von 811 € und 350 € monatlich genannt. Der Gutachter rechnet für alle Einheiten mit einem Jahresrohertrag von rund 44.500 €. Mehrere Wohnungen konnten nicht besichtigt werden.

Schäden zeigen sich an der Hauseingangstür, im Keller, im Bad der Erdgeschosswohnung, am Trockenboden und an den Garagen. Für Käufer bietet das Haus Ertragspotenzial bei zugleich überschaubarem Instandsetzungsbedarf.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 3 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Heizungstyp
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

mit Mehrfamilienhaus (5 Wohnungen, Wfl. ca. 407 m² im UG, EG und DG) und Garagen bebautes Grundstück, Nfl. ca. 77 m²; BJ ca. 1973 - 1977 (Errichtung, An- und Umbau);

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Innenausbau
  • Außenanlagen (2)
  • Fassade
  • Keller
  • Dach

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.