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Einfamilienhaus mit Anbauten und Garage

Bundesstraße 3, 92331 Willenhofen, Bayern

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

300.000 €

Termin

12. November 2026

10:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

300.000€

Im Vergleich: 18 % unter dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
150.000210.000

Im ersten Termin: Unter 150.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 210.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Zi. 216, Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstr. 35

Aktenzeichen

0003 K 0029/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 30.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Nürnberg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %7.350 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.050 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %630 €
Summe Nebenkosten9.030 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

219.030 €

210.000 € Kaufpreis + 9.030 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung30.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.647 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Anbauten samt integrierter Garage

Wohnfläche

232 m²

Preis je m²

1.293 €

Grundstücksfläche

1.501 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

92331 Willenhofen

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus in Parsberg-Willenhofen, einem Kirchdorf ca. 5,3 km südlich des Hauptorts mit etwa 320 Einwohnern. Das freistehende Gebäude wurde vor 1945 errichtet und ca. 2009 umgebaut sowie nach Westen erweitert, es verfügt über ein Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautes Dachgeschoss mit einer Wohnfläche von etwa 232 m².

Die Anbauten umfassen eine nach Norden ausgerichtete Erweiterung mit integrierter Garage sowie einen nach Osten gerichteten Anbau. Das Objekt ist eigengenutzt. Das Grundstück von 1.501 m² liegt an der Ortsdurchfahrtsstraße (Staatsstraße ST 2660) und der Dorfstraße und wird ergänzt durch ein Nebengebäude mit Abstellräumen in desolatem Zustand.

Das Wohnhaus wurde bei der Umgestaltung 2009 teilweise saniert: Fassaden gestrichen, Fenster ausgetauscht, Dachstuhl und Dämmung erneuert, Elektroinstallation und Sanitärräume erneuert. Der energetische Zustand ist baujahrsbedingt unterdurchschnittlich, und es besteht ein Instandhaltungs- und Reparaturrückstau in mehreren Gewerken.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 10 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 4 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 29 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

s. amtliche Bekanntmachung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbauweise, nicht unterkellert. Satteldach mit Ziegeln, 2009 erneuert. Überwiegend ungedämmt, Südseite mit älterer Dämmung.

Befunde des Gutachters · 10 Befunde

  • Außenanlagen (3)
  • Innenausbau (3)
  • Fassade (2)
  • Heizung
  • Sanitär

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.