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Grundstück (Weg)

Fauststraße 98, 51145 Urbach, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 86 Tagen

Verkehrswert

48.000 €

Termin

1. Februar 2027

10:00 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

48.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
24.00033.600

Im ersten Termin: Unter 24.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 33.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

1. Februar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal 18 Reichenspergerpl., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Aktenzeichen

0093 K 0011/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 25. Januar 2027

  • 4.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 1. Februar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Köln in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %2.210 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %170 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %102 €
Summe Nebenkosten2.482 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

36.482 €

34.000 € Kaufpreis + 2.482 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung4.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.724 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück / Weg

Grundstücksfläche

64 m²

Ort

51145 Urbach

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück in Köln-Urbach mit einer Fläche von 64 m², das als Weg dient und durch Vereinigungsbaulast mit dem Nachbargrundstück Fauststraße 98 verbunden ist. Die Fläche liegt im Stadtteil Urbach, rund 1,8 km vom Autobahnanschluss der A59 entfernt.

Das Grundstück wird als Zufahrt zum Parkdeck, als Zuwegung der Nebenausgänge des Wohn- und Geschäftshauses und teilweise als Stellfläche genutzt. Es ist im südlichen Teil durch eine Tiefgarage unterbaut und durch das Parkdeck überbaut.

Die Fläche ist mit Pflastersteinen und Entwässerungsrinnen befestigt und erschlossen. Zugunsten des Nachbargrundstücks Flurstück 21 besteht ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Das Bewertungsgrundstück ist ein Weg, durch Baulast vereinigt mit dem Nachbargrundstück Flurstück 206 und 209 (Fauststraße 98 / Frankfurter Straße 533) und dinglich dienend für die Grundstücke Fauststraße 94 und Fauststraße 96 mit Geh-/ Fahr- und Leitungsrecht und unterbaut durch einen Teil der Tiefgarage sowie überbaut durch das zugehörige Parkdeck. Es wird als Zufahrt zum Parkdeck auf der Tiefgarage des Nachbargrundstückes, als Zuwegung der Nebenausgänge des Wohn- und Geschäftshauses und im südlichen Bereich ebenfalls zusätzlich als PKW-Stellfläche genutzt.

Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Antragsteller kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts

oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine

können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/25)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.