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Gewerbeimmobilie mit Fitnessstudio

Parkstraße 33, 86462 Foret, Bayern

Versteigerung in 25 Tagen

Verkehrswert

1.820.000 €

Termin

2. Dezember 2026

11:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

1.820.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
910.0001.274.000

Im ersten Termin: Unter 910.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.274.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

2. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

101, Sitzungssaal Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Aktenzeichen

K 0067/2024

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 182.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Augsburg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %44.590 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %6.370 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %3.822 €
Summe Nebenkosten54.782 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

1.328.782 €

1.274.000 € Kaufpreis + 54.782 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung182.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 64.592 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Gewerbeeinheit (z.B. Laden

Grundstücksfläche

6.182 m²

Baujahr

1940

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

86462 Foret

Objektbeschreibung

Gemischtgenutzte Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet von Langweid am Lech, rund 14 km vom Augsburger Stadtzentrum entfernt und mit einer Bushaltestelle in etwa 300 m Entfernung. Das 1940 ursprünglich als Lager- und Produktionsgebäude errichtete Objekt erstreckt sich über Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss auf einem rund 6.182 m² großen Eckgrundstück mit ausreichend Stellplätzen.

Im Obergeschoss betreibt ein Mieter ein Fitnessstudio, im Erdgeschoss ist ein Vereinsheim vermietet, während eine ehemalige Spielothek und eine Büroeinheit leerstehen. Das Untergeschoss mit der früheren Laserspielhalle ist ungenutzt, das Mietverhältnis dort wurde gekündigt. Rund 40 % der Flächen sind vermietet, der marktübliche Jahresrohertrag liegt bei 198.666 €.

Der Unterhaltungszustand gilt als leicht unterdurchschnittlich, im Untergeschoss ist zuletzt Wasser über die Rampen eingedrungen. Mit den großen Leerständen und Mietereinbauten braucht der Käufer Vermietungsaufwand, bietet aber Potenzial durch die Neuvermietung der freien Flächen.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 9 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 4 mehr
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

gemischtgenutzte Gewerbeimmobilie; Miet-/Nutzfläche UG, EG und OG ca. 3.311 m²; Baujahr 1940, teilweise Aus-/Umbau ca. 2018 - 2023; Grundstücksgröße 6.182 m²

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Flach geneigtes Walmdach mit Trapez- oder Wellblech. Weitgehend Kunststofffenster, doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 4 Befunde

  • Innenausbau
  • Außenanlagen
  • Keller
  • Haustechnik

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.