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Einfamilienhaus mit Garage

Waltershäuser Straße 65 B, 99869 Sonneborn, Thüringen

Versteigerung in 58 Tagen

Verkehrswert

136.000 €

Termin

5. Januar 2027

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

136.000€

Im Vergleich: 86 % über dem mittleren Verkehrswert der 47 Häuser, die aktuell in Thüringen versteigert werden (73.200 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
68.00095.200

Im ersten Termin: Unter 68.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 95.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

5. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

214, Sitzungssaal Amtsgericht Gotha, Justus-Perthes-Straße 2, 99867 Gotha

Aktenzeichen

0016 K 0008/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 29. Dezember 2026

  • 13.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 5. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Gotha in Thüringen
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Thüringen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %6.175 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %475 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %285 €
Summe Nebenkosten6.935 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

101.935 €

95.000 € Kaufpreis + 6.935 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung13.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.817 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

128,35 m²

Preis je m²

1.060 €

Grundstücksfläche

247 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

99869 Sonneborn

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus in der Ortslage von Sonneborn im Landkreis Gotha, in ruhiger, gewachsener Dorflage an der Waltershäuser Straße. Das Gebäude stammt vermutlich aus den Jahren 1960 bis 1970 und ist vollständig unterkellert, zum Grundstück gehört zudem eine Garage mit angebautem Abstell- und Lagerraum.

Das Haus ist zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und einem nicht ausgebauten Spitzboden. Zum Stichtag war es vollständig eigengenutzt und bewohnt, eine Innenbesichtigung war jedoch nicht möglich.

Das Haus ist funktionsfähig, aber modernisierungsbedürftig, insbesondere bei der Haustechnik und beim energetischen Standard. Ein Teil der Modernisierungen stammt aus den Jahren 1990 bis 1995, der Zustand im Inneren ist nicht abschließend bewertet.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 3 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Freistehendes, unterkellertes und zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Spitzboden sowie Nebengelass in Form einer Garage mit Abstell-/Lagerraum; Baujahr unbekannt, ca. zwischen 1960-1970; Wohn- und Nutzungsfläche: 224,60 qm; Die Bewertung erfolgte nach der äußeren Inaugenscheinnahme!

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau, vollständig unterkellert. Steil geneigtes Satteldach mit Ziegeleindeckung. Fenster überwiegend Kunststoff, doppelt verglast, mit außenliegenden Rollläden.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Haustechnik

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.