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Einfamilienhaus mit Garage

Liebigstraße 3, 64331 Weiterstadt, Hessen

Versteigerung in 75 Tagen

Verkehrswert

560.000 €

Termin

21. Januar 2027

09:30 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

560.000€

Im Vergleich: 135 % über dem mittleren Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
280.000392.000

Im ersten Termin: Unter 280.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 392.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

21. Januar 2027 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Sitzungssaal B.005, EG im Gerichtsgebäude B des Amtsgerichts Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt, zur Aufhebung der Gemeinschaft

Aktenzeichen

0061 K 0016/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 14. Januar 2027

  • 56.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 21. Januar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Darmstadt in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %23.520 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.960 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.176 €
Summe Nebenkosten26.656 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

418.656 €

392.000 € Kaufpreis + 26.656 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung56.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 19.874 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

152 m²

Preis je m²

3.684 €

Grundstücksfläche

585 m²

Baujahr

1971

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

64331 Weiterstadt

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1971, in durchschnittlicher Wohnlage in Weiterstadt, rund 3 km nordwestlich von Darmstadt. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und voll unterkellert, die Zufahrt führt über eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen.

Das Gebäude umfasst ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Zum Begutachtungszeitpunkt steht das Objekt leer.

Der Außenputz ist teilweise schadhaft, im Keller bestehen Feuchtigkeitsspuren und die Wärmedämmung ist mangelhaft. Für die Heizung und die Dachdämmung setzt der Gutachter einen Reparaturstau von 25.000 Euro an.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Gutachten zum Bewertungsstichtag 16.09.2025:

freistehendes Einfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1971, voll unterkellert, Garage

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Der Gutachter stuft das Gebäude als überwiegend befriedigend ein, mit geringfügigem Unterhaltungsstau.

Bauweise

Massivbau, voll unterkellert. Satteldach mit Holzkonstruktion und Dachziegeln.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Fassade (2)
  • Keller
  • Dach
  • Heizung
  • Innenausbau

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.