E.-Thälmann-Straße 5, 06317 Erdeborn, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
95.000 €
Termin
19. November 2026
11:00 Uhr
95.000€
Im Vergleich: 45 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 47.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 66.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0054/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
70.886 €
67.000 € Kaufpreis + 3.886 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.397 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06317 Erdeborn
Es handelt sich um ein mit einem um 1920 errichteten Wohnhaus mit ca. 125 m² Wohnfläche und Nebengelassen bebautes Grundstück, welches sich im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA befindet. § 14 und § 17 DenkmSchG LSA sind zu beachten.
Das Dachgeschoss des Wohnhauses ist zu Wohnzwecken unbefristet vermietet.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.