Seestraße 29, 06317 Wansleben, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
175.000 €
Termin
26. November 2026
11:00 Uhr
175.000€
Im Vergleich: 167 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 87.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 122.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
26. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0041/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 26. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
129.076 €
122.000 € Kaufpreis + 7.076 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
06317 Wansleben
Es handelt sich um ein mit einem Einfamilienhaus (als Doppelhaushälfte, einseitig angebaut, teilunterkellert; errichtet um 1922, zwischen 2012 und 2024 grundlegend saniert, 96 m² Wohnfläche, leerstehend) bebautes Grundstück
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.