Stedtener Straße 2, 06317 Röblingen, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
66.000 €
Termin
10. Dezember 2026
11:00 Uhr
66.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 33.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 46.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0053/2022
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Donnerstag, 10. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
48.668 €
46.000 € Kaufpreis + 2.668 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.332 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
06317 Röblingen
Es handelt sich um ein mit einer ca. 1953 errichteten teilunterkellerten Einfamiliendoppelhaushälfte nebst Nebengelass bebautes Grundstück. Wohnfläche ca. 53m². Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstau. Das Grundstück unterliegt der Zwangsverwaltung und ist vermietet. Heizbar mittels Elektroheizung (Nachtspeicher) und Kachelofen.
Genehmigungspflichten nach § 14 I und II Denkmalschutzgesetz LSA sind zu beachten.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.