Dorfstraße 18, 06295 Rothenschirmbach, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
4.100 €
Termin
17. Dezember 2026
12:00 Uhr
4.100€
Im Vergleich: 94 % unter dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 2.050 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 2.870 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. Dezember 2026 · 12:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0007/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 10. Dezember 2026
Donnerstag, 17. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
3.174 €
3.000 € Kaufpreis + 174 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06295 Rothenschirmbach
Es handelt sich um ein mit einem um 1900 errichteten, leerstehenden Einfamilienhaus mit einsturzgefährdetem Nebengelass bebautes Grundstück.
Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.