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Doppelhaushälfte in Rothenschirmbach

Untere Dorfstraße 19, Rothenschirmbach, Sachsen-Anhalt

Versteigerung in 41 Tagen

Verkehrswert

30.000 €

Termin

17. Dezember 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

30.000€

Im Vergleich: 54 % unter dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
15.00021.000

Im ersten Termin: Unter 15.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 21.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

17. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Eisleben, Saal 321

Aktenzeichen

0052 K 0008/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 3.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 17. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Eisleben in Sachsen-Anhalt
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %1.050 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %105 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %63 €
Summe Nebenkosten1.218 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

22.218 €

21.000 € Kaufpreis + 1.218 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung3.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.065 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Ort

Rothenschirmbach

Amtliche Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein mit einer um 1920 erbauten, leerstehenden Einfamilien-Doppelhaushälfte und Nebengelassen bebautes Grundstück.

Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.