Beerfeldener Straße 85, 69483 Affolterbach, Hessen
Verkehrswert
251.400 €
Termin
18. Dezember 2026
09:00 Uhr
251.400€
Im Vergleich: 6 % über dem mittleren Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).
Im ersten Termin: Unter 125.700 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 175.980 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Fürth, Heppenheimer Str. 15, Saal 1
Aktenzeichen
0003 K 0002/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 11. Dezember 2026
Freitag, 18. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Hessen · GrESt 6,0 %
Gesamtinvestition
187.968 €
176.000 € Kaufpreis + 11.968 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.923 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
486 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
69483 Affolterbach
Unbebautes Gartengrundstück am Ortsrand von Affolterbach in Wald-Michelbach, Beerfeldener Straße 85. Das Grundstück hat eine Fläche von 486 m² und ist fast rechteckig geschnitten.
Das Grundstück ist unbebaut und wird als Garten genutzt. Es verfügt über Zaunelemente und Bepflanzungen als Außenanlagen.
Der Gutachter schätzt die Außenanlagen mit 1.000 € als Zeitwert und setzt keinen marktüblichen Zu- oder Abschlag an.
Auctia Pro
1. Grundstück, unbebaut, genutzt als Garten
2. Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.