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Eigentumswohnung mit Balkon

Ortlerstraße 78, 86163 Hochzoll, Bayern

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 30 Tagen

Verkehrswert

178.000 €

Termin

7. Dezember 2026

13:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

178.000€

Im Vergleich: 36 % unter dem mittleren Verkehrswert der 44 Eigentumswohnungen, die aktuell in Bayern versteigert werden (276.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
89.000124.600

Im ersten Termin: Unter 89.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 124.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

7. Dezember 2026 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Augsburg, Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Sitzungssaal Zi.Nr. 101

Aktenzeichen

K 0003/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 30. November 2026

  • 17.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 7. Dezember 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Augsburg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %4.375 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %625 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %375 €
Summe Nebenkosten5.375 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

130.375 €

125.000 € Kaufpreis + 5.375 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung17.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.338 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

56 m²

Preis je m²

3.179 €

Baujahr

1960

Zimmer

2

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

86163 Hochzoll

Objektbeschreibung

Zweizimmer-Eigentumswohnung im 4. Obergeschoss eines Geschosswohnungsbaus aus dem Jahr 1960 im Augsburger Stadtteil Hochzoll. Das Gebäude ist vollständig unterkellert und liegt an der wenig befahrenen Anliegerstraße Ortlerstraße, Bushaltestelle und Bahnhof Hochzoll sind in rund 0,2 bis 0,5 km erreichbar.

Die Wohnung umfasst Eingangsbereich, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Badezimmer und Abstellbereich sowie einen Balkon nach Südwesten. Sie ist leerstehend und nicht vermietet. Zum Kaufgegenstand gehört ein Kellerabteil, dessen eindeutige Zuordnung dokumentarisch nicht belegt ist.

Der Zustand ist laut Gutachten schlecht und sanierungsbedürftig, Parkett, Teppichboden, Türen und Wände sind stark beschädigt oder verschmutzt. Die Beheizung über Nachtspeicheröfen gilt als nicht mehr zeitgemäß, weshalb vor allem im Innenausbau Aufwand auf den Käufer zukommt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Endenergieverbrauch, Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

2- Zimmer-Eigentumswohnung im 4. OG nebst Kellerraum; ca. 56 m² Wohnfläche; Baujahr 1971, Modernisierungsbedarf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbauweise mit Mauerwerk, vollständig unterkellert. Satteldach mit Pfanneneindeckung. Kunststofffenster, doppelt verglast, ohne Rollläden.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Innenausbau (4)
  • Fassade
  • Heizung

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.