Zur Karte

Eigentumswohnung

Kärntener Straße 20, 32547 Bad Oeynhausen, Nordrhein-Westfalen

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 88 Tagen

Verkehrswert

67.000 €

Termin

3. Februar 2027

11:00 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

67.000€

Im Vergleich: 31 % unter dem mittleren Verkehrswert der 204 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (97.450 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
33.50046.900

Im ersten Termin: Unter 33.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 46.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

3. Februar 2027 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal 3, Bismarckstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen

Aktenzeichen

0003 K 0078/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 27. Januar 2027

  • 6.700 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 3. Februar 2027

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %3.055 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %235 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %141 €
Summe Nebenkosten3.431 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

50.431 €

47.000 € Kaufpreis + 3.431 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung6.700 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.383 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

47,54 m²

Preis je m²

1.409 €

Baujahr

1972

Zimmer

2

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

32547 Bad Oeynhausen

Objektbeschreibung

Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines 1972 errichteten, unterkellerten Doppelhauses mit 15 Wohnungen in der Innenstadt von Bad Oeynhausen. Die Lage an der Kärntener Straße gilt als gut, die Verkehrsanbindung als sehr gut.

Zur Wohnung gehören Flur, Bad, Schlafzimmer und ein Wohnzimmer mit Balkon, von dem aus die Küche erreichbar ist. Das Bad liegt innenliegend, deshalb sieht der Gutachter die Wohnung nur für einen eingeschränkten Personenkreis als interessant an. Die Wohnung ist vermietet.

Am Sondereigentum sind Schönheitsreparaturen, das Aufarbeiten des Parketts, eine Neuverlegung des Teppichs und Arbeiten im Bad erforderlich. Ein eigener Waschmaschinenanschluss fehlt, und die Stellplatzsituation am Haus ist knapp.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Endenergieverbrauch, Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

Laut Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung zur Größe von ca. 47,54 m² mit Kellerraum; Baujahr 1972.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Sanitär (2)
  • Innenausbau (2)
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.