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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Holthausen

Blumenstraße 18/20, Holthausen, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

128.000 €

Termin

19. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

128.000€

Im Vergleich: 91 % über dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
64.00089.600

Im ersten Termin: Unter 64.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 89.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Geilenkirchen, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 210

Aktenzeichen

0070 K 0010/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 12.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 13 Tagen

Donnerstag, 19. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %5.850 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %450 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %270 €
Summe Nebenkosten6.570 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

96.570 €

90.000 € Kaufpreis + 6.570 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.563 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

Holthausen

Amtliche Objektbeschreibung

Beim Bewertungsobjekt handelt es sich laut Gutachten um eine Eigentumswohnung in einem im Stadtteil Boscheln des Stadtgebietes Übach-Palenberg gelegenen Siebzehnfamilienwohnhauses. Die zu bewertende Wohnung (Nr. 10 gemäß Aufteilungsplan) liegt im 1. Obergeschoss vorne rechts. Die Grundstücksfläche beträgt 2.090 m².

Das unterkellerte Mehrfamilienhaus wurde 1969 in massiver Bauweise errichtet. Es verfügt über drei bis vier Vollgeschosse und Flachdach. Die zu bewertende Wohnung teilt sich entsprechend der in der Bauakte enthaltenen Grundrissen in vier Zimmer, Küche, Abstellraum, Diele, Bad, Gäste -WC und Balkon mit einer Wohnfläche von rund 90 m² auf.

Über das Ausbau- und Ausstattungsniveau der Wohnung kann aufgrund der nicht erfolgten Innenbesichtigung keine Aussage getroffen werden. Das Mehrfamilienwohnhaus ist insgesamt als einfach bis mittel zu klassifizieren. In den 1980-1990er Jahren wurden die Fassade wärmegedämmt und die Fenster erneuert. Seit 2007 wurden die Heizungsanlage, die Hauseingangstüre sowie die Flachdächer einschließlich Wärmedämmung erneuert. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist durchschnittlich. Es besteht Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in geringem Umfang.

Der Energieausweis vom 13.12.2017 gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Energieverbrauch des Bewertungsobjektes weist einen Energieverbrauchskennwert in Höhe von 155,4 kWh / (m² * a). Das entspricht laut dem Gutachten dem Durchschnitt des Wohngebäudebestandes.

Das Objekt ist vermietet.

Ein Bieter hat auf Verlangen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.

Sicherheitsleistung in Barzahlung ist ausgeschlossen.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.