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Doppelhaushälfte mit Garage

Entenweg 2, 83512 Wasserburg a. Inn, Bayern

Versteigerung in 19 Tagen

Verkehrswert

586.000 €

Termin

26. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

586.000€

Im Vergleich: 70 % über dem mittleren Verkehrswert der 100 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (344.050 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
293.000410.200

Im ersten Termin: Unter 293.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 410.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

26. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

19, Sitzungssaal Amtsgericht Rosenheim Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling

Aktenzeichen

K 0019/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 58.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Rosenheim in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %14.350 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.050 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.230 €
Summe Nebenkosten17.630 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

427.630 €

410.000 € Kaufpreis + 17.630 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung58.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 20.787 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Wohnfläche

147,8 m²

Preis je m²

3.965 €

Grundstücksfläche

327 m²

Baujahr

1984

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

83512 Wasserburg a. Inn

Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte mit Garage im Entenweg in Wasserburg a. Inn, in einer ordentlichen und gepflegten Wohngegend mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und Einfamilienhäusern. Das Zentrum ist ca. 2,5 km entfernt, und Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Schulen sind in der Stadt vorhanden. Das Wohnhaus wurde ca. 1984 errichtet und hat ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss, ein ausgebautes Dachgeschoss und ein Kellergeschoss.

Das Wohnhaus ist nach Angabe beim Ortstermin nicht vermietet. Der Gutachter setzt eine marktübliche Miete von 1.450 € monatlich an, zusammen mit der Garage ergibt sich ein Jahresrohertrag von rd. 18.000 €.

Der Gutachter stellt einen noch durchschnittlichen Reparatur- und Instandhaltungsstau fest. Holzaußenbauteile sind verwittert, die Dachflächen teils vermoost und im Gäste-WC fehlt die Armatur der Dusche.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 7 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung, Flurstück
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte (Bj.ca.1984, Anbau ca.1993, Wfl.ca.148 qm) mit Garage

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau, unterkellert. Satteldach mit Dachsteinen aus Beton, Regenrinnen aus Kupfer. Holzfenster mit Doppelverglasung, Dachflächenfenster aus Holz.

Befunde des Gutachters · 7 Befunde

  • Dach (2)
  • Sanitär
  • Elektro
  • Fassade (2)
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.