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Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Seilerstr. 10, 83352 Altenmarkt a.d. Alz, Bayern

Versteigert wird: ein Anteil am Objekt, keine abgegrenzte Einheit

Versteigerung in 14 Tagen

Verkehrswert

339.000 €

Termin

20. November 2026

10:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

339.000€

Im Vergleich: 7 % unter dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
169.500237.300

Im ersten Termin: Unter 169.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 237.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

20. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Traunstein, Sitzungssaal B 146, 83278 Traunstein

Aktenzeichen

0004 K 0010/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 13. November 2026

  • 33.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 14 Tagen

Freitag, 20. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Traunstein in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %8.295 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.185 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %711 €
Summe Nebenkosten10.191 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

247.191 €

237.000 € Kaufpreis + 10.191 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung33.900 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.016 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Wohnfläche

147,4 m²

Preis je m²

2.300 €

Grundstücksfläche

931 m²

Baujahr

1992

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

83352 Altenmarkt a.d. Alz

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Baujahr ca. 1992/93, in der Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz an einer Stichstraße der Seilerstraße gelegen, rund 18 km von Traunstein entfernt. Das zweigeschossige Gebäude mit Erdgeschoss, Obergeschoss/Dachgeschoss und Vollkeller steht auf einem 931 m² großen Grundstück.

Zum Bewertungsobjekt liegt kein Innenraumzugang beim Ortstermin vor, sodass Angaben zur Ausstattung auf Annahmen anhand vorliegender Pläne beruhen. Das Wohnhaus wird nach den dem Sachverständigen vorliegenden Informationen durch die Miteigentümerin eigengenutzt.

Gegenstand der Bewertung ist ein ideeller 1/2 Anteil an dem Grundstück, ein theoretischer Wert, da solche Anteile am Markt in der Regel nicht gehandelt werden. Am Wandfußbereich der Garage bestehen Farbabplatzungen durch vermutlich aufsteigende Feuchtigkeit, die Außenanlagen wirken unterdurchschnittlich gepflegt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 4 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

1/2 Miteigentumsanteil an Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Satteldach mit zimmermannsmäßigem Holzdachstuhl und Ziegeldachsteinen. Holzfenster mit Doppelverglasung.

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Außenanlagen (2)
  • Dach

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.