Reeken, 26676 Barßel, Niedersachsen
Verkehrswert
260.000 €
Termin
12. November 2026
09:00 Uhr
260.000€
Im ersten Termin: Unter 130.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 182.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Cloppenburg, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg, Raum: 6
Aktenzeichen
0009 K 0022/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
192.556 €
182.000 € Kaufpreis + 10.556 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.227 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Grundstücksfläche
30.895 m²
Ort
26676 Barßel
Unbebautes landwirtschaftliches Grundstück in der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen). Das Flurstück 61/5 der Flur 22 mit einer Größe von 30.895 m² wird vollumfänglich als Ackerland genutzt.
Die Fläche ist derzeit mit einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Übertragung sowie mit Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. Nr. 2 InsO belastet, wodurch die gegenwärtige Handelbarkeit verhindert wird. Die Marktgängigkeit der unbelasteten Fläche wird als sehr gut bewertet, ebenso die Verpachtbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe in dieser Region.
Auctia Pro
unbebaute landwirtschaftliche Nutzfläche
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.