Zur Karte

Wohngebäude in Höchen

Römerstraße 30 und Marienstraße, Höchen, Saarland

Versteigerung in 69 Tagen

Verkehrswert

318.000 €

Termin

14. Januar 2027

08:45 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

318.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
159.000222.600

Im ersten Termin: Unter 159.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 222.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

14. Januar 2027 · 08:45 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Homburg, Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg -Sitzungssaal 105

Aktenzeichen

0002 K 0005/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 7. Januar 2027

  • 31.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 14. Januar 2027

  • 08:45 Uhr
  • Amtsgericht Homburg im Saarland
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Saarland · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %14.495 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.115 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %669 €
Summe Nebenkosten16.279 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

239.279 €

223.000 € Kaufpreis + 16.279 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung31.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 11.306 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohngebäude

Ort

Höchen

Amtliche Objektbeschreibung

Wohn-/Nutzfläche: 144,34 m² WFL

Baujahr: 2018

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.