Lindenstraße 12, 97514 Fatschenbrunn, Bayern
Verkehrswert
175.000 €
Termin
15. Januar 2027
08:00 Uhr
175.000€
Im Vergleich: 52 % unter dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).
Im ersten Termin: Unter 87.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 122.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
15. Januar 2027 · 08:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 28
Aktenzeichen
0002 K 0007/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 8. Januar 2027
Freitag, 15. Januar 2027
ca. Februar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
127.246 €
122.000 € Kaufpreis + 5.246 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnhaus
Ort
97514 Fatschenbrunn
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnhaus, Scheune, aufgelassener Rinder- und Schweinestall, Werkstatt, Überdachung, Autogarage und Pergola;
Gemüse-, Obst- und Ziergarten
in Gemeinde Oberaurach OT Fatschenbrunn;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.