Hainweg 3, 15741 Bestensee, Brandenburg
Verkehrswert
147.000 €
Termin
7. Dezember 2026
09:30 Uhr
147.000€
Im ersten Termin: Unter 73.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 102.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
7. Dezember 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal
Aktenzeichen
0008 K 0055/2025
Nächste Schritte
Montag, 30. November 2026
Montag, 7. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
110.519 €
103.000 € Kaufpreis + 7.519 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.222 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebautes Grundstück
Ort
15741 Bestensee
Eingetragen im Grundbuch von Bestensee
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Bestensee | Flur 11 Flurstück 372 | Gebäude- und Freifläche, Hainweg 3 | 800 | 978 BV-Nr. 1 |
Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15741 Bestensee, Hainweg 3. Es ist ein baureifes Land, welches im Wesentlichen unbebaut ist, lediglich ein abbruchreifes Gartenhaus mit Anbauten und abbruchreifem Schuppen sind vorhanden.
Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Verkehrswert: 147.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.
Vermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.