Alte Hauptstraße 18, 15711 Zeesen, Brandenburg
Verkehrswert
263.000 €
Termin
9. November 2026
09:30 Uhr
263.000€
Im ersten Termin: Unter 131.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 184.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal
Aktenzeichen
0008 K 0043/2024
Nächste Schritte
Montag, 2. November 2026
Montag, 9. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
197.432 €
184.000 € Kaufpreis + 13.432 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.329 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
15711 Zeesen
Eingetragen im Grundbuch von Zeesen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | m² | Blatt |
|---|---|---|---|
| Zeesen | Flur 11 Flurstück 329 | 791 | 1067 BV-Nr. 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Zeesen, Alte Hauptstr. 18, 15711 Königs Wusterhausen OT Zeesen. Es ist bebaut mit einer Bungalowruine, es ist ein ruinöser Bauzustand, Baujahr 1970/80. Das Objekt ist ungenutzt.
Verkehrswert: · 263.000,00 €
Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.