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Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus

Wiesenstraße 17, 52222 Stolberg, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 39 Tagen

Verkehrswert

65.000 €

Termin

16. Dezember 2026

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

65.000€

Im Vergleich: 77 % unter dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
32.50045.500

Im ersten Termin: Unter 32.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 45.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

1. Etage, Sitzungssaal 21, Kaiserstraße 6, 52249 Eschweiler

Aktenzeichen

0043 K 0015/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 6.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 16. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Eschweiler in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %2.990 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %230 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %138 €
Summe Nebenkosten3.358 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

49.358 €

46.000 € Kaufpreis + 3.358 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung6.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.332 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

86 m²

Preis je m²

756 €

Grundstücksfläche

254 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

52222 Stolberg

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus in Stolberg, Ortsteil Donnerberg, etwa 200 m von einer Bushaltestelle entfernt und rund 2 km vom Stadtzentrum. Das zweigeschossige Wohnhaus stammt aus Anfang der 1930er Jahre, ist komplett unterkellert und hat eingeschossige Anbauten.

Das Erdgeschoss umfasst laut Grundrissen Wohnzimmer, Küche, Flur und WC, das Dachgeschoss ist noch im Rohbau und soll zwei Schlafzimmer und ein Bad erhalten. Nach äußerem Eindruck ist das Objekt derzeit nicht nutzbar, soweit bekannt wird es in Teilbereichen eigengenutzt.

Nach dem Brand Ende 2021 ist die Instandsetzung nicht abgeschlossen, Außenwand und Eingangsbereich sind durchfeuchtet und Rinnen sowie Fallrohre fehlen überwiegend. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, Angaben zu Innenausstattung und Schäden beruhen daher auf Schätzungen. Der Gutachter hält einen Rückbau mit späterem Neubau für möglicherweise wirtschaftlicher als eine Komplettsanierung.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 8 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 3 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um das Einfamilienhausgrundstück, einseitig angebautes, zweigeschossiges Wohnhaus mit eingeschossigen Anbauten, Baujahr ca. Anfang 1930er Jahre, nach Brandschaden Ende 2021, DG - Wiederaufbau nicht fertiggestellt / Rohbau (Stillstand), Schäden ersichtlich, keine Innenbesichtigung, Wohnfläche rd. 86 m².

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 8 Befunde

  • Dach (2)
  • Fassade (2)
  • Innenausbau (2)
  • Außenanlagen
  • Heizung

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.