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Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus

Tichelwarfer Straße 31, 26826 Holthusen, Niedersachsen

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

150.000 €

Termin

19. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

150.000€

Im Vergleich: 21 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
75.000105.000

Im ersten Termin: Unter 75.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 105.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer Saal 101

Aktenzeichen

0135 K 0024/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 15.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 13 Tagen

Donnerstag, 19. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Leer in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %5.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %525 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %315 €
Summe Nebenkosten6.090 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

111.090 €

105.000 € Kaufpreis + 6.090 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung15.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

130 m²

Preis je m²

1.154 €

Grundstücksfläche

878 m²

Baujahr

1964

Zimmer

5

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

26826 Holthusen

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus mit Anbau im Ortsteil Holthusen der Stadt Weener, an der Tichelwarfer Straße, einer überörtlichen Durchgangsstraße mit mittlerem Verkehrsaufkommen. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1964 errichtet und um 1994 erweitert, es verfügt über einen teilweise unterkellerten Keller und ein voll ausgebautes Dachgeschoss auf einem 878 m² großen Grundstück.

Das Erdgeschoss umfasst Wohnzimmer, Küche, Bad, WC-Raum, Hauswirtschaftsraum und Flur, während das Dachgeschoss vier Schlafzimmer, einen Flur und einen Balkon bietet. Das Haus ist nicht vermietet, es liegen keine wohnungs- oder mietrechtlichen Bindungen vor.

Der bauliche Zustand ist durch Unterhaltungsrückstände, Fertigstellungsmängel, Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung an Innenwänden sowie Wasser im Keller geprägt, zudem sind Balkongeländer und Dachüberstand abgängig. Für Käufer mit Sanierungsbereitschaft bietet das Objekt Aufwertungspotenzial in einer Lage mit mittlerer Wohnlageeinstufung.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 1 mehr
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Einfamilienhaus mit Nebengebäude

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau mit Verblendsteinmauerwerk, teilweise unterkellert, voll ausgebautes Dachgeschoss. Satteldach mit Dachziegeln aus Beton, Kunststofffenster mit Zweifachverglasung, teils mit Rollläden.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Keller
  • Innenausbau
  • Fassade
  • Dach
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.