Lfd. Nr. 2: unbebaute Wiesenfläche, 55758 Sien, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
75.285 €
Termin
9. November 2026
10:00 Uhr
75.285€
Im Vergleich: 56 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 37.643 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 52.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
0011 K 0022/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Montag, 2. November 2026
Montag, 9. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
56.074 €
53.000 € Kaufpreis + 3.074 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.687 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Lfd. Nr. 1: unbebauter Wald
Ort
55758 Sien
Eingetragen im Grundbuch von Sien
| lfd.Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Sien | Flur 1, Flurstück 37 | Waldfläche Am Hirtenstäbel | 422 | 1179 BV 1 |
| 2 | Sien | Flur 8, Flurstück 37/1 | Landwirtschaftsfläche In der Schloßwies | 500 | 1179 BV 3 |
| 3 | Sien | Flur 8, Flurstück 39/2 | Gebäude- und Freifläche, Waldfläche Landwirtschaftsfläche, Schloßstraße 4 | 1.799 | 1179 BV 4 |
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.