Ringstraße 5, 66887 Horschbach, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
109.600 €
Termin
23. November 2026
09:00 Uhr
109.600€
Im ersten Termin: Unter 54.800 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 76.720 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
23. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal 2
Aktenzeichen
0001 K 0029/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Montag, 16. November 2026
Montag, 23. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
81.466 €
77.000 € Kaufpreis + 4.466 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.904 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
66887 Horschbach
Lfd.Nr. 1
unterstellt zu Wohnzwecken genutztes Gebäude mit 1 WE; eineinhalbgeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; angebaut an den linksseitig vorhandenen Lagerbereich; rechtsseitig und rückseitig grenzständig ausgeführt;
Baujahr: ca. 1873
Lfd.Nr. 2
un-/bebaut, Anbau und mehrere weitere bauliche Anlage in Form von Gartenhaus, Pool, Sitzflächen o.ä.etc./Bauland;
Lfd.Nr. 3
unbebaut/Bauland;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Lfd. Nr. 1: unbebauter Wald, Lfd. Nr. 2: unbebaute Wiesenfläche
Sien
unbebautes Grundstück
Ramstein-Miesenbach
Grundstück
Idar-Oberstein
Einfamilienhaus
Raumbach