Franziskastraße 1, 55569 Monzingen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
158.000 €
Termin
26. November 2026
13:30 Uhr
158.000€
Im Vergleich: 7 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 79.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 110.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
26. November 2026 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2
Aktenzeichen
0035 K 0086/2023
Nächste Schritte
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 26. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
117.438 €
111.000 € Kaufpreis + 6.438 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.628 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
55569 Monzingen
Eingetragen im Grundbuch von Monzingen
zu je 1/2 Antel an
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Monzingen | Flur 47 Nr. 481 | Gebäude- und Freifläche Franziskastraße 1 | 166 | 3330 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
seitlich angebautes 2-geschossiges Gebäude in Massivbauweise sowie Barocke Fachwerkkonstruktion;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.