Hollerweg 2, 55569 Langenthal, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
164.000 €
Termin
9. Dezember 2026
13:30 Uhr
164.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 82.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 114.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. Dezember 2026 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2
Aktenzeichen
0036 K 0072/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Mittwoch, 9. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
121.670 €
115.000 € Kaufpreis + 6.670 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.831 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
55569 Langenthal
Eingetragen im Grundbuch von Langenthal
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Langenthal | Flur 4 Nr. 25 | Gebäude- und Freifläche Hollerweg 2 | 1.523 | 404 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bebautes Grundstück mit freistehendem, 2geschossiges, nicht unterkellertem Wohngebäude nebst Anbau und Garage; Hollerweg 2, 55569 Langenthal;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.