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Grundstücke mit Garagen in Solingen-Gräfrath

Frankenstraße, 42653 Solingen, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 72 Tagen

Verkehrswert

55.200 €

Termin

18. Januar 2027

09:30 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 13149.500 €
  • Fl. 1301.800 €
  • Fl. 781.600 €
  • Fl. 1332.300 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

55.200€

Davon je Flurstück

  • Fl. 13149.500 €
  • Fl. 1301.800 €
  • Fl. 781.600 €
  • Fl. 1332.300 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
27.60038.640

Im ersten Termin: Unter 27.600 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 38.640 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. Januar 2027 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal S 6, Goerdelerstr. 10, 42651 Solingen

Aktenzeichen

0006 K 0032/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 11. Januar 2027

  • 5.520 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 18. Januar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Solingen in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %2.535 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %195 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %117 €
Summe Nebenkosten2.847 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

41.847 €

39.000 € Kaufpreis + 2.847 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.520 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.977 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

EFH-Anbau sowie zwei freilegungsreife Garagengebäuden

Grundstücksfläche

1.172 m²

Ort

42653 Solingen

Objektbeschreibung

Grundstücksgruppe mit vier Flurstücken in Solingen-Gräfrath in mittlerer Wohnlage. Auf dem Flurstück 131 stehen ein kleiner EFH-Anbau und zwei alte Garagengebäude, deren Baujahre nicht bekannt sind.

Die Gebäude befinden sich vornehmlich in einem sehr einfachen, teils baufälligen Zustand, die Gebäudequalität wird als sehr einfach beschrieben. Die zwei Garagengebäude sind freilegungsreif, die Flurstücke 130, 78 und 133 waren zum Besichtigungszeitpunkt unbebaut.

Das Objekt wurde nur von außen besichtigt. Für das Flurstück 131 wird der Liquidationswert angesetzt, da ein Abbruch der Baulichkeiten unterstellt wird.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten, als schwer eingestuft
  • 4 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Gutachten ist das Flurstück 131 ausschließlich mit einem EFH-Anbau sowie zwei freilegungsreife Garagengebäuden (die Baujahre sind nicht bekannt) bebaut . Die Baulichkeiten befinden sich vornehmlich in einem sehr einfachen, teils baufälligen Zustand. Die Gebäudequalität ist als sehr einfach zu bezeichnen. Die anderen drei Flurstücke waren zum Besichtigungszeitpunkt unbebaut. Das Objekt konnte nur von außen besichtigt werden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.