St. Hubertus-Straße 18, 55774 Baumholder, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
55.000 €
Termin
14. Dezember 2026
11:00 Uhr
55.000€
Im Vergleich: 68 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 27.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 38.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
14. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
0011 K 0008/2025
Nächste Schritte
Montag, 7. Dezember 2026
Montag, 14. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
41.262 €
39.000 € Kaufpreis + 2.262 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.977 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und 2 Garagen
Ort
55774 Baumholder
Eingetragen im Grundbuch von Baumholder
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Baumholder | Flur 8, Flurstück 386/1 | Hof- und Gebäudefläche, St. Hubertus-Straße 18 | 368 | 2986 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und 2 Garagen
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Grundstück
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Grundstück
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Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude
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