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bebaut mit einer Doppelhaushälfte mit Garage in Nohen

Im Eck 18 A, 55767 Nohen, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 38 Tagen

Verkehrswert

130.140 €

Termin

14. Dezember 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

130.140€

Im Vergleich: 23 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
65.07091.098

Im ersten Termin: Unter 65.070 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 91.098 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

14. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0012/2024

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 7. Dezember 2026

  • 13.014 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 14. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %4.550 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %455 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %273 €
Summe Nebenkosten5.278 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

96.278 €

91.000 € Kaufpreis + 5.278 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung13.014 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.614 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

bebaut mit einer Doppelhaushälfte mit Garage

Ort

55767 Nohen

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Nohen

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt
NohenFlur 17, Flurstück 130/3Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche Im Eck 18 A1.222970 BV 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück, bebaut mit einer Doppelhaushälfte mit Garage

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.