Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
16.000 €
Termin
22. Februar 2027
11:30 Uhr
16.000€
Im Vergleich: 91 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 8.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 11.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
22. Februar 2027 · 11:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
0011 K 0035/2024
Nächste Schritte
Montag, 15. Februar 2027
Montag, 22. Februar 2027
ca. April 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
11.638 €
11.000 € Kaufpreis + 638 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 558 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude
Ort
55743 Idar-Oberstein
Eingetragen im Grundbuch von Enzweiler
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Enzweiler | Flur 5, Flurstück 159/2 | Gebäude- und Freifläche Lindenstraße 2 | 477 | 492 BV 3 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.