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bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude in Idar-Oberstein

Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 108 Tagen

Verkehrswert

16.000 €

Termin

22. Februar 2027

11:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

16.000€

Im Vergleich: 91 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
8.00011.200

Im ersten Termin: Unter 8.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 11.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

22. Februar 2027 · 11:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0035/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 15. Februar 2027

  • 1.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 22. Februar 2027

  • 11:30 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. April 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %550 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %55 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %33 €
Summe Nebenkosten638 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

11.638 €

11.000 € Kaufpreis + 638 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 558 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude

Ort

55743 Idar-Oberstein

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Enzweiler

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt
EnzweilerFlur 5, Flurstück 159/2Gebäude- und Freifläche Lindenstraße 2477492 BV 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.