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bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage in Baumholder

Kennedyalle 11, 55774 Baumholder, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 87 Tagen

Verkehrswert

370.000 €

Termin

1. Februar 2027

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

370.000€

Im Vergleich: 31 % über dem mittleren Verkehrswert der 11 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
185.000259.000

Im ersten Termin: Unter 185.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 259.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

1. Februar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0011/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 25. Januar 2027

  • 37.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 1. Februar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %12.950 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.295 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %777 €
Summe Nebenkosten15.022 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

274.022 €

259.000 € Kaufpreis + 15.022 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung37.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.131 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage

Ort

55774 Baumholder

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Baumholder

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt
BaumholderFlur 11, Flurstück 106/14Verkehrsfläche Kennedyallee205222 BV 1
BaumholderFlur 11, Flurstück 106/15Verkehrsfläche Kremelstraße645222 BV 1
BaumholderFlur 11, Flurstück 106/16Gebäude- und Freifläche Kennedyallee 113395222 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage

Der Versteigerungsvermerk ist am 09.03.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.