Büdinger Straße 15, 57647 Nistertal, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
344.000 €
Termin
17. November 2026
09:30 Uhr
344.000€
Im ersten Termin: Unter 172.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 240.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Westerburg, Saal 127
Aktenzeichen
0012 K 0011/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
254.978 €
241.000 € Kaufpreis + 13.978 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.219 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
bebaut mit einem gemischt genutzten Gebäude mit Garagen
Ort
57647 Nistertal
Eingetragen im Grundbuch von Büdingen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Büdingen (Gemeinde 57647 Nistertal) | Flur 2 Nr. 34/1 | Gebäude- und Freifläche Büdinger Straße 15 | 2.707 | 902 BV Nr. 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Gemischt genutztes Gebäude mit Garagen. Eine Innenbesichtigung des Objekts war nicht möglich. Bei einem Eigentumserwerb im Wege der Zwangsversteigerung bestehen keine Gewährleistungsansprüche und das Gericht haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel am Objekt.
Der an der Außenwand des Gebäudes angebrachte Zigarettenautomat steht im Fremdeigentum und wird nicht mitversteigert.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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