Kirchstraße 2, 56459 Winnen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
174.500 €
Termin
15. Dezember 2026
09:30 Uhr
174.500€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 87.250 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 122.150 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
15. Dezember 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Westerburg, Saal 127
Aktenzeichen
0012 K 0010/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 8. Dezember 2026
Dienstag, 15. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
129.076 €
122.000 € Kaufpreis + 7.076 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
56459 Winnen
Eingetragen im Grundbuch von Winnen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Winnen (56459 Winnen) | Flur 1 Nr. 83/1 | Gebäude- und Freifläche Kirchstraße 2 | 662 | 765 BV Nr. 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Einzelgarage und Gartengebäude.
Einige Balken im Dachstuhl des Hauses weisen Spuren von Holzschädlingen auf. Hierzu und zu den zu erwartenden Sanierungskosten wurde ein separates Gutachten erstellt.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Dachstuhls sind im Verkehrswert enthalten.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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