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Grundstück

53179 Bonn, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 66 Tagen

Verkehrswert

470.000 €

Termin

12. Januar 2027

09:00 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 410157.000 €
  • Fl. 617294.000 €
  • Fl. 41119.000 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

470.000€

Davon je Flurstück

  • Fl. 410157.000 €
  • Fl. 617294.000 €
  • Fl. 41119.000 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
235.000329.000

Im ersten Termin: Unter 235.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 329.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau), Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn

Aktenzeichen

0223 K 0055/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 5. Januar 2027

  • 47.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 12. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Bonn in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %21.385 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.645 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %987 €
Summe Nebenkosten24.017 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

353.017 €

329.000 € Kaufpreis + 24.017 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung47.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 16.680 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

baureifes Land

Grundstücksfläche

682 m²

Ort

53179 Lannesdorf

Objektbeschreibung

Grundstück in Bonn-Lannesdorf an der Ließemer Straße, bestehend aus drei Flurstücken mit zusammen 682 m², die als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Die Wohnlage gilt im Mietpreisspiegel als gut, das Grundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist als baureifes Land eingestuft.

Auf dem Grundstück stand früher ein Wohngebäude mit Nebengebäuden, die oberirdisch abgerissen wurden, während das Kellergeschoss erhalten blieb. Eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus aus dem Jahr 2022 ist laut Schriftverkehr im Oktober 2023 erloschen.

Eine unterirdische Restbebauung ist nach dem äußeren Anschein vorhanden, konnte aber nicht besichtigt werden. Ihr Ausmaß ist unklar, deshalb wurde ein pauschaler Risikoabschlag angesetzt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 4 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Die zusammenhängend betrachteten Grundstücke sind als Bauland eingestuft und weisen eine Gesamtfläche von 682 m² auf. Gemäß der vorliegenden Unterlagen war das Bewertungsobjekt ehemals mit einem Wohngebäude sowie Nebengebäuden bebaut. Die oberirdischen baulichen Anlagen wurden abgerissen.

Hinweis: Nach Inaugenscheinnahme (kein Grundstückszutritt) ist davon auszugehen, dass auf dem Bewertungsobjekt bereichsweise eine unterirdische Bebauung vorhanden ist.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Keller

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.