Am Weiher 5, 53489 Unkelbach, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
135.000 €
Termin
3. Februar 2027
13:30 Uhr
135.000€
Im Vergleich: 21 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 67.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 94.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Februar 2027 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Sinzig, Saal 23
Aktenzeichen
0006 K 0015/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 27. Januar 2027
Mittwoch, 3. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
100.510 €
95.000 € Kaufpreis + 5.510 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.817 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
53489 Unkelbach
Das zu bewertende Grundstück ist, wie bereits erwähnt, mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Das Wohnhaus besteht aus dem, an der Straße gelegenen, beidseitig ange-
bauten, teilunterkellerten, zweigeschossigen Altbau mit ausgebautem Dachgeschoss und dem rückwärtigen, teilweise grenzständigen, zweigeschossigen Neubau mit aus-
gebautem Dachgeschoss. Im Erdgeschoss des Altbaus ist eine Tordurchfahrt als Zu-
gang zum gemeinschaftlichen Innenhof vorhanden. Das Gebäude ist in Wohnungsei-
gentum aufgeteilt. Von den insgesamt 2 Wohneinheiten erstreckt sich das zu bewer-
tende Sondereigentum an der zu bewertenden Wohnung Nr. 1 über Teile des Erdge-
schosses, über das Ober- und das Dachgeschoss des Neubaus.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.