Adam-Opel-Straße 5, 64569 Nauheim, Hessen
Verkehrswert
958.500 €
Termin
10. Februar 2027
10:00 Uhr
958.500€
Im ersten Termin: Unter 479.250 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 670.950 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. Februar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Groß-Gerau, Europaring 11 - 13, Saal 356
Aktenzeichen
0024 K 0016/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 3. Februar 2027
Mittwoch, 10. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Hessen · GrESt 6,0 %
Gesamtinvestition
716.628 €
671.000 € Kaufpreis + 45.628 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 34.020 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gewerbeimmobilie
Wohnfläche
469,02 m²
Preis je m²
2.044 €
Grundstücksfläche
2.182 m²
Baujahr
1973
Nutzungsstatus
Vermietet
Ort
64569 Nauheim
Gewerblich geprägtes Grundstück am Ortsrand von Nauheim im Gewerbegebiet, bebaut mit einer Halle für Tanz- und Fitnessstudio und einem angebauten dreigeschossigen Bürogebäude mit Einliegerwohnung. Beide Gebäude stammen aus dem Jahr 1973, das Bürogebäude ist unterkellert, die Halle teilunterkellert. Auf dem Eckgrundstück liegen zahlreiche Stellplätze.
Im Bürogebäude befinden sich im Erdgeschoss derzeit zwei Wohnungen in genehmigter Bürofläche, in den beiden Obergeschossen je eine Drei- und eine Zweizimmerwohnung und im Dachgeschoss fünf Apartments. Die Halle wird als Tanz- und Fitnessstudio genutzt. Das Objekt ist insgesamt vermietet, hinzu kommen Einnahmen aus einer Mobilfunkantenne auf dem Gebäude. Der Jahresrohertrag nach marktüblich erzielbarer Miete beträgt rund 77.600 €.
Setzungsrisse, Fassadenschäden und Balkonschäden sowie eine mangelhaft eingebaute Eingangstür prägen das Bürogebäude, zudem besteht umfassender Modernisierungsbedarf. Die Nutzung des Erdgeschosses als Wohnraum weicht von der Genehmigung ab, was ein Genehmigungsrisiko darstellt.
Auctia Pro
Grundstück, bebaut mit einer Halle für Tanzschule/ Fitnessstudio mit Bürogebäude und Einliegerwohnung;
Bürogebäude mit Einliegerwohnung: Baujahr: ca. 1973, Fläche: ca. 109 m² Nutzfläche KG; ca. 165 m² Nutzfläche Büro EG (offenbar zu Wohnzwecken genutzt); ca. 469 m² Wohnfläche 1. OG bis DG
Halle: Baujahr: ca. 1973 (gemäß Unterlagen), Modernisierungen: ca. 2006 Renovierung Innenausbau zum Studio, Erneuerung der Sanitäranlagen im KG, Fläche: ca. 62 m² Nutzfläche KG (ausgebaut); ca. 247 m² Nutzfläche EG
Es wurde eine Außen- und Innenbesichtigung des Objekts durchgeführt. Das Objekt konnte dabei tlw. in Augenschein genommen werden. Hierbei waren die einzelnen Wohnungen des Wohn- und Geschäftshauses nicht zugänglich.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Flaches Satteldach aus Holz mit Kunstschiefer beim Bürogebäude, Stahl-Leichtbauhalle mit Eternitplatten auf dem Dach.
Befunde des Gutachters · 5 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.