Steinach, Pettendorf, Bayern
Verkehrswert
22.200 €
Termin
17. Dezember 2026
09:00 Uhr
22.200€
Im ersten Termin: Unter 11.100 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 15.540 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bayreuth, Justizgebäude III, Sitzungssaal E.520
Aktenzeichen
0061 K 0043/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 10. Dezember 2026
Donnerstag, 17. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
16.688 €
16.000 € Kaufpreis + 688 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 811 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Ort
Pettendorf
Lfd. Nr. 1:
Das Grundstück liegt im Gebiet "Steinach", ca. 500 m nordöstlich von Pettendorf und ist mit der Ortsverbindungsstraße Pettendorf - Gesees und von da aus über das Flst.-Nr. 152 erschlossen. Es wird als Ackerland bewirtschaftet. Im Norden wird eine 635 m² große Teilfläche als Feld- und Laubgehölz genutzt;
Ldf. Nr. 2:
Das Objekt liegt im Gebiet "Steinach", liegt ca. 500 m nordöstlich Pettendorf und ist mit der Ortsverbindungsstraße Pettendorf - Gesees erschlossen.
Das Objekt wird als Ackerland bewirtschaftet. Die Oberflächengestaltung ist leicht wellig und hat bis zu 5 % nordöstliche Neigung. Eine 309 m² große Teilfläche ist unbewirtschaftet;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.