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Einfamilienhaus in zentraler Lage

Moosecker Straße 3, 84359 Simbach am Inn, Bayern

Versteigerung in 4 Tagen

Verkehrswert

390.000 €

Termin

10. November 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden
Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

390.000€

Im Vergleich: 7 % über dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
195.000273.000

Im ersten Termin: Unter 195.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 273.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

10. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut

Aktenzeichen

0003 K 0012/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 3. November 2026

  • 39.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 4 Tagen

Dienstag, 10. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Landshut in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %9.555 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.365 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %819 €
Summe Nebenkosten11.739 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

284.739 €

273.000 € Kaufpreis + 11.739 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung39.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.841 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

208,91 m²

Preis je m²

1.867 €

Grundstücksfläche

1.507 m²

Baujahr

1966

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

84359 Simbach am Inn

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus von 1966 in zentraler Lage von Simbach am Inn, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße B12, mit guter Anbindung an infrastrukturelle Einrichtungen. Das vollunterkellerte Gebäude verfügt über Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautes Dachgeschoss in Massivbauweise mit Satteldach.

Das Haus bietet einen attraktiven Grundriss mit überdurchschnittlicher Raumhöhe und ist mit Kunststofffenstern ausgestattet. Die Wärmeversorgung erfolgt über Geothermie (Fernwärmeanschluss Braunau-Simbach). Das Objekt ist eigengenutzt, ein sofortiger Besitzübergang nach Zuschlag ist möglich.

Der Fassadenanstrich nach Fensteraustausch steht noch aus. Das Gebäude konnte von innen nicht besichtigt werden, daher ist der genaue Innenzustand nicht bekannt. Die Marktgängigkeit wird unter Berücksichtigung der anhaltend hohen Finanzierungskosten als leicht unterdurchschnittlich eingestuft.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundstück Flst. 855/3 zu 1.507 m² bebaut mit einem Einfamlienhaus mit Nebengebäuden, Wohnfläche ca. 208,91 m²

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbauweise mit gemauerten Wänden und Betondecken. Satteldach mit Holzkonstruktion und Ziegeldeckung, Fassade verputzt und gestrichen.

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Fassade
  • Innenausbau

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.