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Eigentumswohnung mit Garage

Teutoburger Weg 49, 33758 Schloß Holte, Nordrhein-Westfalen

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 26 Tagen

Verkehrswert

146.000 €

Termin

3. Dezember 2026

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

146.000€

Im Vergleich: 50 % über dem mittleren Verkehrswert der 204 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (97.450 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
73.000102.200

Im ersten Termin: Unter 73.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 102.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

3. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

0. Etage, Sitzungssaal 18, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld

Aktenzeichen

0006 a K 0059/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 14.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %6.630 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %510 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %306 €
Summe Nebenkosten7.446 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

109.446 €

102.000 € Kaufpreis + 7.446 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung14.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.171 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

94 m²

Preis je m²

1.553 €

Baujahr

1956

Zimmer

4

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

33758 Schloß Holte

Objektbeschreibung

Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines einseitig angebauten Einfamilienhauses in Schloß-Holte Stukenbrock an der Anliegerstraße Teutoburger Weg, rund 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Das Gebäude wurde 1956 als Hühnerstall errichtet, später zu Wohnzwecken umgebaut, ist geringfügig unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.

Die Wohnung umfasst im Erdgeschoss Diele, Wohnen, Essen, Schlafen, Arbeiten, Küche und Bad, insgesamt vier Zimmer. Zum Sondereigentum gehört die Garage Nr. 16 im Garagenhof der Anlage. Die Wohnung wird von den Eigentümern selbst bewohnt.

Die Haustür hat teilweise zerbrochene Glasscheiben, die Elektroinstallation gilt nach Schätzung als nicht mehr zeitgemäß. Da keine Innenbesichtigung möglich war, sind Innenräume und Technik ungeprüft.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 5 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Heizungstyp
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

4 - Zimmerwohnung im Erdgeschoss des vermutlich um 1965 erbauten, eingeschossigen Hauses im Teutoburger Weg 49b mit einer Wohnfläche von ca. 94 m² und Garage in einer Wohnungseingentumsanlage mit 4 Wohngebäuden und 15 Garagen.

Kontaktdaten Gläubiger-Vertreter: E-Mail: thorsten.jaehne@awado-rag.de

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbauweise, einseitig angebaut und geringfügig unterkellert. Satteldach mit Holzkonstruktion und ca. 45 Grad Dachneigung. Außenwände mit Klinkerverblendung.

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Innenausbau
  • Sanitär

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.