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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Neustadt/Süd

Kyffhäuserstr. 41 d, 50674 Neustadt/Süd, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 19 Tagen

Verkehrswert

1.000.000 €

Termin

25. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

1.000.000€

Im Vergleich: 1390 % über dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
500.000700.000

Im ersten Termin: Unter 500.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 700.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

25. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 37 Reichenspergerpl.

Aktenzeichen

0092 K 0095/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 100.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Köln in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %45.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %3.500 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.100 €
Summe Nebenkosten51.100 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

751.100 €

700.000 € Kaufpreis + 51.100 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung100.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 35.490 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

50674 Neustadt/Süd

Amtliche Objektbeschreibung

Eigentumswohnung (Maisonettewohnung) mit Pkw-Stellplatz in 50674 Köln (Neustadt/Süd), Kyffhäuserstraße 41d.

Miteigentumsanteil an dem mit drei Mehrfamilienhäusern und einem Gebäude mit drei Stadthäusern bebauten Grundstück Kyffhäuserstraße 41a-41d, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss und Obergeschoss links (3-Zimmer-Wohnung mit Balkon) nebst Abstellraum auf dem Balkon im Gebäude Kyffhäuserstraße 41 d (Stadthäuser) und dem Sondemutzungsrecht an einer Garten- und Terrassenfläche, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 19, sowie an dem im Lageplan mit Nr. 3 bezeichneten Pkw-Stellplatz im Hof.

Wohnfläche ca. 153 m².

Raumaufteilung:

Erdgeschoss: 2 Zimmer, Ankleide, Badezimmer, WC, Abstellraum, Entree mit Treppe zum Obergeschoss, Terrasse

Obergeschoss: Wohnen/Kochen/Essen, Balkon mit Zugang zum Abstellraum

Bei dem Gebäude Kyffhäuserstraße 41 d handelt es sich um eine ehemalige Gewerbehalle, die vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet wurde. Im Jahr 2013 wurde die Halle in drei Stadthäuser umgebaut und umfangreich modernisiert.

Kontaktdaten eines betr. Gläubigers: jasper.e.vanhoof@gmail.com

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711- 782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/25)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.