Gönnerstraße 22, 96050 Bamberg, Bayern
Verkehrswert
198.000 €
Termin
27. November 2026
08:00 Uhr
198.000€
Im Vergleich: 24 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Eigentumswohnungen, die aktuell in Bayern versteigert werden (259.400 €).
Im ersten Termin: Unter 99.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 138.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
27. November 2026 · 08:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 28
Aktenzeichen
0002 K 0038/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Freitag, 20. November 2026
Freitag, 27. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
144.977 €
139.000 € Kaufpreis + 5.977 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.047 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
96050 Bamberg
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
3-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon und Kellerraum
ca. 87 m² Wohnfläche;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Garage in Reihengaragengebäude;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.