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Ehemaliger Aussiedlerhof in Donzdorf

Äscherschlacht 5, 73072 Donzdorf, Baden-Württemberg

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

235.000 €

Termin

18. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

235.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
117.500164.500

Im ersten Termin: Unter 117.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 164.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Göppingen

Versteigerungsort

Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 53-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 23.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Göppingen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %8.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %825 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %495 €
Summe Nebenkosten9.570 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

174.570 €

165.000 € Kaufpreis + 9.570 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.366 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ehemaliger Aussiedlerhof

Ort

73072 Donzdorf

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 53-24: Ehemaliger Aussiedlerhof in Donzdorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.